Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung spielt neben der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule) und der privaten Altersversorgung (dritte Säule) auch die betriebliche Altersversorgung (zweite Säule) eine immer größer werdende Rolle. Nur durch eine zusätzliche Absicherung kann auch im Alter der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden.
Seit Januar 2002 haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Arbeitgeber können meist zwischen verschiedenen Formen, so genannten Durchführungswegen, der betrieblichen Altersversorgung wählen. Der bei den Arbeitnehmern beliebteste Durchführungsweg nutzt die Pensionskassen, die sich wiederum in regulierte und nicht regulierte Pensionskassen aufteilen.
Der Unterschied ist ganz wesentlich: Nicht regulierte Pensionskassen oder Wettbewerbspensionskassen sind eine Vertriebs- oder Produktplattform eines Finanzdienstleisters und werden zu dem Zweck gegründet, für den Finanzdienstleister ein möglichst positives Unternehmensergebnis zu erzielen. Regulierte Pensionskassen oder auch Firmenpensionskassen hingegen verstehen sich als betriebliche Versorgungswerke mit versicherungsförmiger Ausgestaltung. Mit ihrer über hundertjährigen Tradition sind sie ein wichtiges Element der in Deutschland entwickelten Sozialpartnerschaft.