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Pressemitteilung - Der Verband der Firmenpensionskassen erweitert seinen Vorstand

 

Berlin – 13.07.2023 – Der Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat sich erweitert und neu konstituiert.

In diesem Jahr fanden turnusmäßig die Vorstandswahlen des VFPK statt. Neben den bisherigen Vorständen Dr. Helmut Aden (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes), Carsten Ebsen (Hamburger Pensionskasse) und Andreas Hilka (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe) wurden zudem Heike Pohl (Versorgungskasse Deutscher Unternehmen) und Christian Jacob (Nestlé Pensionskasse) in den Vorstand gewählt. Hubert Stücke (Nestlé Pensionskasse) legte nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand des VFPK sein Amt nieder. Der nun fünfköpfige Vorstand des VFPK hat sich konstituiert. Vorstandsvorsitzender ist wie bisher Dr. Helmut Aden. Die Funktion der Stellvertretenden Vorsitzenden übernehmen Heike Pohl und Andreas Hilka.

 

Der Vorstand im Überblick:

 

  • Dr. Helmut Aden, Vorstandsvorsitzender, ist seit 2006 Vorstandsmitglied des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Der promovierte Diplom-Mathematiker ist seit 2006 als Mitglied des Vorstandes des BVV Versicherungsvereins des Bankgewerbes a.G. und der BVV Versorgungskasse des Bankgewerbes e.V. verantwortlich für die Bereiche Aktuariat, Beitragsabrechnung, Betriebsorganisation und Kundenservice. Zudem ist er Mitglied des Vorstandes des BVV Pensionsfonds des Bankgewerbes AG.
  • Carsten Ebsen, ist seit 2011 Vorstandsmitglied des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Der Diplom-Mathematiker kam 1997 zur Hamburger Pensionsverwaltung eG und ist seit 2008 Verantwortlicher Aktuar der Hamburger Pensionskasse von 1905 VVaG und der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG.
  • Andreas Hilka, 1. Stellvertretender Vorsitzender ist seit Juli 2017 Vorstandsmitglied des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Der Diplom-Wirtschaftsingenieur ist seit dem 1. Juli 2016 erneut Mitglied des Vorstands für den Bereich Asset Management bei der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe VVaG, der Höchster Pensionskasse VVaG sowie der Höchster Sterbekasse VVaG.
  • Christian Jacob, ist seit Juni 2023 Vorstandsmitglied des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Der studierte Jurist ist seit 2013 bei Nestlé tätig und seit 2019 der Head of Pension and Insurance Nestlé Deutschland AG. Er ist Mitglied des Vorstandes der Nestlé Pensionskasse VVaG, der Nestlé Pensionsfonds AG und im 13.07.2023 Verband der Firmenpensionskassen e.V. Seite 2 von 2 belgischen Nestlé European Pension Fund (NEPF). Darüber hinaus ist er Mitglied in der Globalen Nestlé Working – Group Pension zur Entwicklung einer globalen Nachhaltigkeitsstrategie.
  • Heike Pohl, 2. Stellvertretende Vorsitzende, ist seit Juni 2023 Vorstandsmitglied des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK). Die Diplom-Mathematikerin ist seit 2014 im Vorstand der Versorgungskasse Deutscher Unternehmen VVaG und dort zuständig für die Versicherungswirtschaft, das Risikomanagement, EDV und Informationstechnologie und das Aktuariat

Der Verband der Firmenpensionskassen wächst

Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) wächst auf 20 Mitglieder! Mit Aufnahme der Angestellten-Pensionskasse der deutschen Geschäftsbetriebe der Georg Fischer AG Schaffhausen (VVaG) und der Babcock Pensionskasse (VVaG) vergrößert sich der VFPK. Die langjährige Zusammenarbeit, aber auch das Miteinander unter den Pensionskassen sind dabei Schlüsselelemente für das kontinuierliche Wachstum. Dies ist umso wichtiger, denn die Politik ruht nie. Der Fachdialog Betriebsrente ist dabei im Jahr 2023 eines der zentralen Elemente, um der bAV neuen Schwung zu verleihen. Insbesondere in Zeiten des demographischen Wandels und der scheinbar unsicheren Rente ist die Stärkung der regulierten zweiten Säule der Altersvorsorge enorm wichtig. Daher ist es auch umso erfreulicher, dass sich der VFPK vergrößert und sich stets auf die aktive Mitarbeit der Mitglieder verlassen kann.



Doppelverbeitragung beenden

 

Seit mehr als zwanzig Jahren ist die Doppelverbeitragung von Bezügen aus der betrieblichen Altersversorgung fester Bestandteil der rentenpolitischen Debatte. Sie hat in dieser Zeit die Bezüge vieler Rentnerinnen und Rentner schrumpfen lassen, was insbesondere die Bezieher und Bezieherinnen von geringen Altersbezügen empfindlich treffen dürfte. Darüber hinaus hat sie kommunikativen Schaden angerichtet und das Image der betrieblichen Altersversorgung negativ beeinträchtigt. 

Stellungnahme Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Der Umsetzungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums hierzu liegt als Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom 20.02.2023 vor und beinhaltet als wesentlichen Inhalt die Einführung eines Abschlags anhand der Anzahl der vorhandenen Kinder für den gesetzlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 Satz 3 Nummer 1 bis Nummer 4 SGB XI-Entwurf), konkret reduziert sich der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind jeweils einen Abschlag von 0,15 Prozent auf den Beitrag in der Pflegeversicherung erhalten. Dieser Abschlag ist ab dem fünften Kind gedeckelt, er kann somit höchstens 0,60 Prozent betragen.




Der VFPK bezog in der Rubrik "dpn nachgehakt - 3 Fragen an 4 Experten" Stellung.

Erwartungen und Sorgen 2023:

  • Zentral: Ukrainekrieg, Inflation und die Entwicklung auf den Kapitalmärkten.
  • Altersversorgung soll wieder in der öffentlichen Debatte stattfinden.

Wichtigsten Ziele als Verband für das neue Jahr 2023:

  • Die Stärkung der kapitalgedeckten Altersversorgung

Wo sollte die Bundesregierung bei der Reform der Altersvorsorge zuerst den Hebel ansetzen?

  • Mehr zusätzliche kapitalgedeckte Altersversorgung über die bAV - durch höhere Verbindlichkeit, vertriebskostenfreie Angebote und Anreize insbesondere für Geringverdiener.

Fachdialog Stärkung der Betriebsrente

Im Rahmen des Fachdialogs zur Stärkung der Betriebsrente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der VFPK folgende 5 Kernpunkte zur Verbesserung genannt:

  1. Verbesserungen im Arbeitsrecht
  2. Verbesserungen im Finanzaufsichtsrecht
  3. Verbesserungen im Steuerrecht
  4. Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells
  5. Verbesserungen in der Sozialversicherungspflicht

Positionierung des VFPK für den "roundtable" im Investment and Pensions Europe (IPE) zu den Pensionsreformen in Deutschland

Mehr Verbindlichkeit:

  • Opting Out in der bAV - Freiwilligkeit bei gleichzeitiger Notwendigkeit zur Auseinandersetzung.

Keine Vertriebskosten:

  • Vertriebskostenfreie obligatorische kapitalgedeckte Altersvorsorge
  • Sicherstellung, dass keine Beträge und Erträge zugunsten Dritter (Aktionäre, Vermittler etc.) und zulasten der Versorgungsberechtigten verwendet werden.

Mehr Anreize:

  • Anreize, die der verpflichtenden Teilnahme Attraktivität und zugleich zusätzliche Legitimität geben.

Regulierung an neue Gegebenheiten anpassen:

  • Aufsichtsrechtliche Vorgaben müssen Möglichkeiten bieten, unerwartet große Schwankungen an den Kapitalmärkten durch Anpassungen auszugleichen, um die finanzielle Stabilität des Systems nachhaltig zu sichern.   


Weitere Informationen zu den Positionen des VFPK finden Sie hier: