Berlin – 13.07.2023 – Der Vorstand des Verbandes der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) hat sich erweitert und neu konstituiert.
In diesem Jahr fanden turnusmäßig die Vorstandswahlen des VFPK statt. Neben den bisherigen Vorständen Dr. Helmut Aden (BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes), Carsten Ebsen (Hamburger Pensionskasse) und Andreas Hilka (Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe) wurden zudem Heike Pohl (Versorgungskasse Deutscher Unternehmen) und Christian Jacob (Nestlé Pensionskasse) in den Vorstand gewählt. Hubert Stücke (Nestlé Pensionskasse) legte nach langjähriger Tätigkeit im Vorstand des VFPK sein Amt nieder. Der nun fünfköpfige Vorstand des VFPK hat sich konstituiert. Vorstandsvorsitzender ist wie bisher Dr. Helmut Aden. Die Funktion der Stellvertretenden Vorsitzenden übernehmen Heike Pohl und Andreas Hilka.
Der Vorstand im Überblick:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) wächst auf 20 Mitglieder! Mit Aufnahme der Angestellten-Pensionskasse der deutschen Geschäftsbetriebe der Georg Fischer AG Schaffhausen (VVaG) und der Babcock Pensionskasse (VVaG) vergrößert sich der VFPK. Die langjährige Zusammenarbeit, aber auch das Miteinander unter den Pensionskassen sind dabei Schlüsselelemente für das kontinuierliche Wachstum. Dies ist umso wichtiger, denn die Politik ruht nie. Der Fachdialog Betriebsrente ist dabei im Jahr 2023 eines der zentralen Elemente, um der bAV neuen Schwung zu verleihen. Insbesondere in Zeiten des demographischen Wandels und der scheinbar unsicheren Rente ist die Stärkung der regulierten zweiten Säule der Altersvorsorge enorm wichtig. Daher ist es auch umso erfreulicher, dass sich der VFPK vergrößert und sich stets auf die aktive Mitarbeit der Mitglieder verlassen kann.
Seit mehr als zwanzig Jahren ist die Doppelverbeitragung von Bezügen aus der betrieblichen Altersversorgung fester Bestandteil der rentenpolitischen Debatte. Sie hat in dieser Zeit die Bezüge vieler Rentnerinnen und Rentner schrumpfen lassen, was insbesondere die Bezieher und Bezieherinnen von geringen Altersbezügen empfindlich treffen dürfte. Darüber hinaus hat sie kommunikativen Schaden angerichtet und das Image der betrieblichen Altersversorgung negativ beeinträchtigt.
Der Umsetzungsvorschlag des Bundesgesundheitsministeriums hierzu liegt als Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vom 20.02.2023 vor und beinhaltet als wesentlichen Inhalt die Einführung eines Abschlags anhand der Anzahl der vorhandenen Kinder für den gesetzlichen Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung (§ 55 Abs. 3 Satz 3 Nummer 1 bis Nummer 4 SGB XI-Entwurf), konkret reduziert sich der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind und für jedes weitere Kind jeweils einen Abschlag von 0,15 Prozent auf den Beitrag in der Pflegeversicherung erhalten. Dieser Abschlag ist ab dem fünften Kind gedeckelt, er kann somit höchstens 0,60 Prozent betragen.
Erwartungen und Sorgen 2023:
Wichtigsten Ziele als Verband für das neue Jahr 2023:
Wo sollte die Bundesregierung bei der Reform der Altersvorsorge zuerst den Hebel ansetzen?
Im Rahmen des Fachdialogs zur Stärkung der Betriebsrente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der VFPK folgende 5 Kernpunkte zur Verbesserung genannt:
Mehr Verbindlichkeit:
Keine Vertriebskosten:
Mehr Anreize:
Regulierung an neue Gegebenheiten anpassen:
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