Das Gesetz sieht für den ersten Schritt ein transparentes und praktikables Verfahren vor, das die bereits bestehenden und dem Bürger bekannten Informationen verwendet, in digitaler Form zusammenfasst und Versorgungsberechtigten bereitstellt. Als richtigen Schritt bewerten wir die Fokussierung auf den Kern der Altersvorsorge aus erster, zweiter und dritter Säule ohne den Einbezug weiterer Vermögen und Sparformen, die häufig stark individualisiert sind und für nur wenige Anspruchsberechtigte überhaupt infrage kommen. Positiv bewerten wir zudem die Tatsache, dass sich der vorliegende Entwurf auch beim Ausweis der Werte an den bisherigen Darstellungsformen und Standards der Renteninformationen und Standmitteilungen orientiert.