Berlin – 24.04.2024 I VFPK sieht Gesetzentwurf zum Generationenkapital kritisch


 Der Verband der Firmenpensionskassen äußert Bedenken gegen den aktuellen Gesetzesvorschlag zum sogenannten "Generationenkapital". Während der Verband grundsätzlich die Stärkung der Altersvorsorge durch zusätzliche Kapitaldeckung und Investitionen in Sachwerte befürwortet, sieht er den vorgeschlagenen Weg kritisch. Die Kritik konzentriert sich auf den Plan, die Investments vollständig durch Fremdkapital zu finanzieren, was von Experten als hochspekulativ und riskant eingestuft wird.

 

„Das Modell der Bundesregierung erinnert stark an die Strategien eines aggressiven Hedgefonds. Bekanntermaßen ist jedoch das Risiko schuldenfinanzierter Kapitalanlagen erheblich und steht nicht im Einklang mit unserem Verständnis von verantwortungsvoller Finanzierung eines Generationenkapitals“, bewertet Dr. Helmut Aden, Vorstandsvorsitzender des VFPK, die Finanzierungspläne.

 

Des Weiteren sieht der Verband die Rolle des Staates als Unternehmer sowie Aktieninvestor äußerst skeptisch. Für eine erfolgreiche Umsetzung müsste der Staat nicht nur die notwendige Infrastruktur und Expertise bereitstellen, sondern auch das Risiko politisch beeinflusster Auflagen tragen, die das Rendite-Risikoprofil potenziell negativ beeinflussen könnten.

 

Der Verband unterstreicht die Notwendigkeit, den Anteil der Kapitaldeckung in der deutschen Altersvorsorge zu erhöhen, betont jedoch, dass dies nicht durch Finanzgeschäfte in der ersten Säule der Sozialversicherung erreicht werden sollte. Stattdessen plädiert der Verband dafür, die zweite Säule der betrieblichen Altersversorgung, in der die Rolle des Kapitalanlagemanagers bereits professionell ausgeübt wird, weiter zu stärken.

 

Mittels der vorgeschlagenen Gesetzesinitiative möchte die Bundesregierung das Rentenniveau stabilisieren und ein sogenanntes "Generationenkapital" für die gesetzliche Rentenversicherung aufbauen. Damit soll das Rentenniveau langfristig bei 48 Prozent fixiert werden. Der VFPK hingegen sieht diese Maßnahme angesichts der bereits bestehenden hohen Bundeszuschüsse zur Rentenfinanzierung kritisch und lehnt die dauerhafte Festschreibung des Rentenniveaus auf 48 Prozent ohne weitere Maßnahmen ab.